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K-INA // PARTEIPOSITION

Verfahren
KI-Herleitung
Erzeugt
CLAUDE-OPUS-5 · 2026-08-24
Zustand
BESTÄTIGT
Fassung
V0.1
Prüfung
SHA-256 verifiziert

Programmbereich 05

Wirtschaft, Arbeit und Wohlstand

Leitsatz

Freiheit heisst Zugang, nicht Besitzstand.

Herleitung dieser Position

  • Offene Märkte: Wer Bestehendes vor Neuem schützt, muss sich rechtfertigen — gross wie klein.
  • Arbeit schützen: Wir schützen die arbeitende Person, nicht ihre Stelle.
  • Leistungsfähigkeit: Steuern richten sich danach, was jemand tragen kann — nicht danach, woher das Geld kommt.
  • Marktmacht: Ein freier Markt braucht Aufsicht, sonst schafft er sich selber ab.
  • Produktivität: Wohlstand wächst durch bessere Arbeit, nicht durch längere.

Unser Massstab
Wir fragen bei jeder Vorlage, ob sie einen Markt öffnet oder schliesst — und ob sie einen Menschen schützt oder ein Geschäftsmodell.

Was daraus konkret folgt

1 // OFFENE MÄRKTE

Jede Massnahme, die bestehende Anbieter vor neuen schützt, ist nach Artikel 94 Absatz 4 begründungspflichtig — unabhängig davon, ob sie einer Grossbank oder einem Gewerbeverband nützt.

Politische Konsequenz: K-Ina lehnt Subventionen, Kontingente und Zulassungshürden ab, die Bestehendes schützen statt Qualität zu sichern — auch dann, wenn die Branche traditionsreich, regional verankert oder politisch gut vertreten ist. Wo die Verfassung Ausnahmen selbst vorsieht, etwa in der Landwirtschaft nach Artikel 104, gilt die Ausnahme; sie ist jedoch kein Vorbild für andere Branchen.

Zu unterscheiden ist die Subvention, die ein Unternehmen am Leben hält, von der Abgeltung einer klar definierten Leistung, die im Wettbewerb nicht entsteht — Grundversorgung in Randregionen etwa. Die Abgeltung ist die Bezahlung eines Auftrags, keine Wettbewerbsverzerrung. Sie muss ausgeschrieben, befristet und an die Leistung geknüpft sein, nicht an den Empfänger.

2 // ARBEIT SCHÜTZEN, NICHT STELLEN KONSERVIEREN

Artikel 110 und 28 schützen die arbeitende Person. Kein Verfassungsartikel schützt eine bestimmte Stelle oder ein bestimmtes Geschäftsmodell.

Politische Konsequenz: K-Ina unterstützt wirksamen Schutz der Person — Gesundheit und Arbeitszeit, Schutz vor missbräuchlicher Kündigung, funktionierende Sozialpartnerschaft, Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen dort, wo die Sozialpartner sie tragen. Sie unterstützt keine staatliche Erhaltung von Unternehmen oder Branchen, die im Wettbewerb nicht mehr tragfähig sind: Wer eine Stelle mit Steuergeld sichert, belastet alle anderen, damit einer bleibt.

Die Antwort auf Strukturwandel ist die Weiterbildung der betroffenen Menschen, nicht die Konservierung ihrer Stelle — mit den Wegen, die Bereich 4 unter Durchlässigkeit beschreibt.

3 // BESTEUERUNG NACH LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Artikel 127 Absatz 2 ist ein Verfassungsgebot, kein politisches Programm. Er sagt nichts über die Höhe der Steuern und viel über ihre Verteilung.

Politische Konsequenz: K-Ina beurteilt Steuervorlagen daran, ob sie die Belastung an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit knüpfen. Sie lehnt Vorlagen ab, die Einkommensarten ohne sachlichen Grund ungleich behandeln — insbesondere die systematische Bevorzugung von Kapital- gegenüber Arbeitseinkommen. Sie sieht die Grenze der Leistungsfähigkeit dort erreicht, wo eine Steuer bei fehlendem Ertrag zur Verwertung der Substanz zwingt.

Über die Höhe der Steuerlast entscheidet die Politik nach dem Bedarf des Gemeinwesens. K-Ina lehnt jedoch Steuersenkungen ab, deren Gegenfinanzierung nicht ausgewiesen ist — nach der Regel aus Bereich 4: Wer heute senkt, ohne zu sagen, wo gekürzt wird, verschiebt den Entscheid auf später und auf andere.

4 // AUFSICHT ÜBER MARKTMACHT

Ein freier Markt erzeugt Konzentration; ohne Aufsicht hebt Freiheit sich selbst auf. Artikel 96 verpflichtet den Bund deshalb ausdrücklich, gegen Kartelle und den Missbrauch von Marktmacht vorzugehen.

Politische Konsequenz: K-Ina unterstützt eine wirksam ausgestattete Wettbewerbsbehörde und wendet Artikel 96 auch dort an, wo Marktmacht nicht auf Kapital, sondern auf Daten und Netzwerkeffekten beruht — bei digitalen Plattformen. Sie setzt bei den Wechselhürden an, bevor sie beim Preis ansetzt: Datenportabilität, Schnittstellen und Vergleichbarkeit sind das erste Mittel, Preisregulierung das letzte. Algorithmische Preisabsprachen sind Absprachen, auch wenn niemand miteinander gesprochen hat.

5 // PRODUKTIVITÄT STATT MEHR STUNDEN

Die Schweiz hat gleichzeitig hohe Beschäftigung und Fachkräftemangel. Zusätzlicher Wohlstand kann deshalb kaum aus mehr Arbeitsstunden kommen, sondern nur aus höherer Produktivität je Stunde.

Politische Konsequenz: K-Ina unterstützt Rahmenbedingungen, die Produktivität erhöhen: Automatisierung, durchgehend digitale Verfahren im Verkehr zwischen Unternehmen und Verwaltung, Abbau von Meldepflichten mit nachgewiesen geringem Nutzen. Sie lehnt es ab, den Fachkräftemangel in erster Linie durch längere Arbeitszeiten zu beantworten.

Wo Automatisierung und künstliche Intelligenz Arbeit ersetzen, lautet die politische Frage nicht, ob man das verhindert — Artikel 94 Absatz 4 lässt das kaum zu und es wäre auch nicht wünschbar. Sie lautet, wie die Produktivitätsgewinne verteilt werden. Das ist eine Verteilungsfrage nach Artikel 94 Absatz 2, keine Technikfrage, und sie ist zu stellen, bevor die Verschiebung eingetreten ist.

Herleitung: Verfassung, Zielkonflikte, Prüffragen

Bundesverfassung

In den Bereichen 2 und 3 trat die Wirtschaftsfreiheit als Schranke auf — als das, was Gleichstellungs- und Transparenzmassnahmen begrenzt. Hier ist sie der Ausgangspunkt. Und dabei zeigt sich, dass sie etwas anderes schützt, als oft angenommen wird.

Eine ungewöhnlich harte Garantie. Artikel 27 gewährleistet die Wirtschaftsfreiheit und nennt in Absatz 2 ausdrücklich den freien Zugang zu einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit. Artikel 94 Absatz 1 verpflichtet Bund und Kantone auf diesen Grundsatz — und Absatz 4 zieht eine Schranke, wie sie kaum eine andere Verfassung kennt: Abweichungen von der Wirtschaftsfreiheit, «insbesondere Massnahmen, die sich gegen den Wettbewerb richten», sind nur zulässig, wenn die Verfassung sie selbst vorsieht.

Aber sie schützt nicht die Unternehmen. Diese Schranke trifft nicht nur Preisvorschriften und staatliche Eingriffe. Sie trifft ebenso Subventionen, Kontingente und Marktabschottung, die bestehende Anbieter vor neuen schützen. Und Artikel 96 verpflichtet den Bund umgekehrt, gegen Kartelle und den Missbrauch von Marktmacht vorzugehen. Die Verfassung schützt den Wettbewerb, nicht die Wettbewerber.

Und sie ist nicht bedingungslos. Artikel 94 Absatz 2 verpflichtet Bund und Kantone, «die Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft» zu wahren und zur «Wohlfahrt und zur wirtschaftlichen Sicherheit der Bevölkerung» beizutragen. Artikel 110 erlaubt Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden und die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Artikel 28 schützt Koalitionsfreiheit und Streikrecht. Artikel 97 verpflichtet auf Konsumentenschutz. Artikel 41 nennt Arbeit, von der man leben kann, als Sozialziel.

Der oft übersehene Satz. Artikel 127 Absatz 2 bindet die Besteuerung an drei Grundsätze: Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Über die Höhe der Steuerlast sagt die Verfassung nichts. Über ihre Verteilung sagt sie viel.

Der Auftrag, der daraus entsteht. Die Verfassung ordnet die Wirtschaft nicht nach Interessen, sondern nach Offenheit: Zugang für alle, Aufsicht über Macht, Schutz für Menschen. Wer sie für den Besitzstand einer Branche in Anspruch nimmt, beruft sich auf das Gegenteil dessen, was dort steht.

Zielkonflikte und Abwägung

Wirtschaftsfreiheit gegen Sozialziele. Artikel 94 Absatz 4 schränkt Eingriffe hart ein; Artikel 94 Absatz 2 und Artikel 41 verpflichten auf Wohlfahrt und wirtschaftliche Sicherheit. Die Verfassung verlangt beides und gewichtet nicht. Jede Antwort in diesem Bereich ist eine Abwägung, keine Ableitung.

Offene Märkte gegen Versorgung in der Fläche. Wettbewerb konzentriert Angebote dort, wo es sich lohnt. Randregionen verlieren Post, Läden, Ärzte und Verkehrsverbindungen. Die Unterscheidung zwischen Subvention und Abgeltung mildert das, löst es aber nicht.

Strukturwandel gegen Existenzsicherheit. Abstrakt ist Strukturwandel Fortschritt. Für eine Fünfzigjährige in einer Randregion ist er ein Bruch, den keine Weiterbildung vollständig auffängt. Wer das leugnet, argumentiert an Menschen vorbei.

Aufsicht gegen Freiheit. Jede Wettbewerbsaufsicht ist ein Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit — begründet durch Artikel 96, aber begründungspflichtig im Einzelfall.

Leistungsfähigkeit gegen Steuerwettbewerb. Artikel 129 harmonisiert die Steuern nur formell; die Tarifhoheit bleibt bei den Kantonen. Damit hängt die Belastung bei gleicher Leistungsfähigkeit vom Wohnort ab. Das ist der Föderalismuskonflikt aus den Bereichen 3 und 4 zum dritten Mal — hier trifft er unmittelbar auf ein ausdrückliches Verfassungsgebot. Es gilt Grundsatz II (`Dateien/Projektgrundlagen/po-k-ina-parteiprogramm-grundlage-v0.3.md`, Abschnitt 4a): Die Tarifhoheit ist politische Gestaltung und braucht keine Rechtfertigung; wo die Belastung an das Existenzminimum heranreicht, ist der Kernbereich berührt.

Produktivität gegen Beschäftigung. Kurzfristig kostet Produktivitätssteigerung Stellen, langfristig sichert sie Wohlstand. Wer nur eine der beiden Fristen betrachtet, hat immer recht.

Prüffragen

  1. Öffnet die Massnahme einen Markt oder schliesst sie ihn?
  2. Schützt sie einen Menschen oder ein Geschäftsmodell?
  3. Ist es eine Subvention für Existenz oder eine Abgeltung für eine definierte Leistung?
  4. Knüpft die Steuer an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit an?
  5. Ist die Gegenfinanzierung ausgewiesen?
  6. Setzt der Eingriff bei der Wechselhürde an oder gleich beim Preis?
  7. Wer trägt die Anpassungslast — und ist sie ihm zumutbar?

Position Wir öffnen Märkte und schützen Menschen. Wir schützen keine Unternehmen und konservieren keine Stellen.